Covid 19
Nur noch Dienstbetrieb Rettungsdienst! Lockdown auch bei uns
Bereits am 13. März haben wir mit den Covid 19 Schutzmaßnahmen im Rotkreuzhaus und der Rettungswache Oberstdorf begonnen, bevor am 14.März der BRK-Krisenfall und am 16. März der Katastrophenfall in Bayern ausgerufen wurde. Im Weiteren gab es umfangreiche Einschränkungen und ein allgemeines Betretungsverbot der Rettungswache. Nur noch Diensthabende die zweifach eine Hygieneschleuse durchlaufen haben, bekamen Zutritt. Auch wir hatten am Anfang das Knappheitsproblem bei der Schutzkleidung. Insbesondere Masken und Schutzanzüge waren nur sehr begrenzt vorhanden, Nachlieferungen -wie auch sonst weltweit- nicht zu bekommen. Unseren Anfangsbestand konnten wir noch durch einige Maskenspenden durch Baufirmen und Handwerksbetriebe aufstocken.
Für den Einsatz gab es neue und aufwändige Logarithmen zum Schutze des Rettungsdienstpersonals und der Patienten. So hat jetzt zB. jeder eine zweite Garnitur Einsatzkleidung im Fahrzeug dabei, um sich ggf. vor Ort oder nach Patientenübergabe im Krankenhaus umziehen zu können. Die Einkleidung mit Infektionsschutzausrüstung (Einwegoverall, FFP2/3 Maske, Dreifachhandschuhe usw.) –früher Ausnahme- ist jetzt tägliche Routine. Weiter wird ein wesentlicher Teil der Zeit –über die ohnehin üblichen Reinigungsaktivitäten- mit Desinfektion und Dekontamination von Fahrzeug, Ausrüstung und Personal verwendet.
Auch wenn man sich an die täglich neuen Vorschriften und adaptierten Handlungsanweisungen gewöhnt hat, stellt der Dienstbetrieb unter Covid 19-Bedingungen trotzdem eine erhebliche Belastung und Mehraufwand und auch Mehrkosten für uns dar.
Bis auf die Dienstbereitschaft und Einsatzalarmierungen der Unterstützungsgruppe Rettungsdienst ruhen alle Aktivitäten der Bereitschaft. Für den Alarmierungsfall Covid wurde auch die Bereitschaft Oberstdorf in Alarmbereitschaft versetzt. Hierfür mußte täglich eine Stärkemeldung an den Krisenstab erfolgen.
Ab Juni sind wieder systemrelevante Aus- und Fortbildungsmaßnahmen die zwingend für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft notwendig sind, zulässig. Für die Rückkehr zum normalen Dienstbetrieb wird es vermutlich noch länger dauern. Mittelfristig wird dies nur eingeschränkt und mit speziellen Hygienekonzepten möglich sein.